Dienst-/Werkverträge


Widerrufsbelehrung für Dienst-/Werkverträge

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Vollständiger Name, Vollständige Anschrift,
und soweit verfügbar: Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebo-
tene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen we-
gen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Ver-
trags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.